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Umdeutung
Von (steuerlicher) Umdeutung spricht man, wenn die Finanzverwaltung bei der Prüfung der steuerlichen Zurechnung des Leasing-Objekts zu einem anderen Ergebnis gelangt als von Leasing-Geber und Leasing–Nehmer angestrebt wird. So kann beispielsweise eine abweichende Einschätzung hinsichtlich des Vorliegens von Spezial-Leasing dazu führen, dass die Finanzverwaltung das Leasing-Objekt bei einem ansonsten erlasskonformen Vertrag dem Leasing-Nehmer anstatt dem Leasing-Geber zurechnet.
(Letzte Aktualisierung: 03.11.2021)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt