Startseite | Stichworte | Software-Leasing
https://www.etl-finance.de/stichworte/leasingwoerterbuch/software-leasing/
https://etl-finance.de/stichworte/leasingwoerterbuch/software-leasing
Leasingwörterbuch

Software-Leasing

Gegenstand eines Leasing-Vertrages können auch Computerprogramme (Software) sein. Bei dem Software-Leasing erwirbt der Leasing-Geber vom Lieferanten nicht „Eigentum“ an der Software, sondern ein im Einzelfall näher zu beschreibendes Nutzungsrecht, das er dem Leasing-Nehmer im Rahmen des Leasing-Vertrages zur Nutzung überlässt. Das von dem Leasing-Geber zu erwerbende Recht muss in diesen Fällen zumindest „eigentumsähnlich“ ausgestaltet sein und das Recht zur Vermietung der Software an den Leasing-Nehmer beinhalten. Software kann gemeinsam mit Hardware oder – soweit sie wirtschaftlich selbständig nutzungsfähig ist – auch alleine Gegenstand eines Leasing-Vertrages sein.

(Letzte Aktualisierung: 03.11.2021)