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Herstellungskosten
Die für die Herstellung von Wirtschaftsgütern, ihre Erweiterung oder für die über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden Verbesserungen anfallenden Aufwendungen werden als Herstellungskosten bezeichnet. Werden – wie im Immobilien-Leasing üblich – selbst erstellte Wirtschaftsgüter verleast, bilden die Herstellungskosten eine wesentliche Ausgangsgröße für die Bemessung der Leasing-Raten.
(Letzte Aktualisierung: 02.11.2021)