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Bonus bei Mehrerlösbeteiligung
Bei einem Vertrag mit Mehrerlösbeteiligung ist es steuerlich unbedenklich, wenn der Leasing-Geber Teile des ihm verbleibenden Mehrerlöses beim Verkauf des Leasing-Objektes dem Leasing-Nehmer bei Abschluss eines neuen Vertrages als Bonus gutschreibt.
(Letzte Aktualisierung: 01.11.2021)