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Ankaufsrecht
Bei Immobilien-Leasing-Verträgen erhält der Leasing-Nehmer in der Regel bereits bei Abschluss des Vertrages ein grundbuchlich gesichertes Ankaufsrecht am Leasing-Objekt zum Restbuchwert. Dieses Ankaufsrecht kann zum Ende der Leasing-Laufzeit ausgeübt werden.
(Letzte Aktualisierung: 26.10.2021)