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Aktivierung
Nach den Standard-Leasing-Verträgen von Leasing-Gesellschaften in Deutschland wird das Leasing-Objekt wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich dem Leasing-Geber zugerechnet, der es aktiviert und nach den steuerlichen Richtlinien abschreibt. Eine Aktivierung beim Leasing-Nehmer erfolgt somit grundsätzlich nicht.
(Letzte Aktualisierung: 26.10.2021)