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Leasingwörterbuch

Abnahmebestätigung / Abnahmeerklärung

Der Lieferant liefert das Objekt direkt an den Leasing-Nehmer. Der Leasing-Nehmer ist verpflichtet, das Leasing-Objekt unverzüglich auf Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem im Kaufvertrag Vereinbarten zu untersuchen und das Ergebnis dem Lieferanten und dem Leasing-Geber unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Mit der Abnahmebestätigung beginnt die Vertragslaufzeit.

(Letzte Aktualisierung: 26.10.2021)