https://etl-finance.de/stichworte/leasingwoerterbuch/abhandenkommen
Abhandenkommen
Grundsätzlich trägt der Leasing-Nehmer das Risiko des Abhandenkommens des Leasing-Objektes und ist regelmäßig vertraglich verpflichtet, die Objekte entsprechend zu versichern. Ggf. versichert der Leasing-Geber dieses Risiko auf Rechnung des Leasing-Nehmers. Der Leasing-Geber erhält einen Sicherungsschein von der Versicherungsgesellschaft.
(Letzte Aktualisierung: 25.10.2021)