https://etl-finance.de/stichworte/leasingwoerterbuch/totalschaden
Totalschaden
Für einen Totalschaden und andere Beschädigungen des Leasing-Objekts hat im Mobilien-Leasing der Leasing-Nehmer einzustehen, in dessen alleiniger Verfügungsgewalt sich das Leasing-Objekt während der Dauer des Leasing-Vertrages befindet. Der Leasing-Nehmer hat daher das Objekt regelmäßig angemessen zu versichern.
(Letzte Aktualisierung: 03.11.2021)
Unsere Standorte finden Sie hier.